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Gemäß den §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes – WpHG – sind Aktionäre zur Mitteilung von Änderungen ihrer Stimmrechte an der NORMA Group SE verpflichtet, sofern die gesetzlichen Schwellenwerte von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % erreicht, über- oder unterschritten werden. Hiervon betroffene Aktionäre haben die Veränderung ihrer Stimmrechte unverzüglich der NORMA Group SE und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spätestens innerhalb von vier Handelstagen unter Beachtung von § 34 Abs. 1 und 2 WpHG mitzuteilen.
Wir bitten Aktionäre, die gemäß §§ 33 ff. WpHG zur Mitteilung verpflichtet sind, ihre Mitteilung an die NORMA Group SE an folgende Adresse zu richten:
Investor Relations
Edisonstr. 4
D-63477 Maintal
Fax.: +49 6181 6102 7641
ir@normagroup.com
Wir möchten ferner darauf aufmerksam machen, dass Aktionäre jede Mitteilung gemäß §§ 33 ff. WpHG auch gleichzeitig an die BaFin zu übersenden haben.
Die BaFin hat auf ihrer Internetseite Hinweise und Mitteilungsformulare zu den Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 33 ff. WpHG veröffentlicht. Den Link auf die Internetseite der BaFin finden Sie hier.